AOK Bayern Fehlverhalten
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Hinweis auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen →
Hierunter fallen z. B. 
  • Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen
  • Abrechnung von nicht mit einer notwendigen Qualifikation erbrachten Leistungen
  • unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringenden
  • Fälschung von Rezepten, Verordnungen oder anderer für den Leistungsbezug relevanter Unterlagen
  • unrechtmäßiger Bezug von Krankengeld, Haushaltshilfe, Verhinderungspflegegeld
  • Falschangaben zu Einkommen im Rahmen der kostenfreien Familienversicherung
  • Falschangaben bei Beschäftigungsverhältnissen
  • ...
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